I. Allgemeines/Grundlagen

Die nachfolgenden Bestimmungen sollen die Rechtsbeziehungen zwischen den Fotomodellen,
Fotomodellagenturen und den jeweiligen Kunden verbindlich regeln, soweit im Einzelfall nicht
ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden.

II. Buchungsgrundlagen

  1. Die Agentur gibt Erklärungen gegenüber dem Kunden im Namen und im Auftrag des Fotomodells ab.
    Als Kunde gilt derjenige, der bei der Agentur bucht, soweit nicht ausdrücklich bei der Buchung etwas
    anderes schriftlich vereinbart wird.
  2. Der Kunde schuldet der Agentur die Vermittlungsprovision. Diese beträgt, soweit nicht anders
    vereinbart, 20 % des vereinbarten Fotomodellhonorars oder des zu zahlenden Ausfallhonorars zzgl.
    Der gesetzlichen Umsatzsteuer. Jegliche Haftung der Agentur aus dem vermittelten Rechtsverhältnis
    ist ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen das Fotomodell mit dem
    Provisionsanspruch der Agentur aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
  3. Der Kunde schuldet die Vermittlungsprovision auch für Folgebuchungen, so lange das Model oder
    der Darsteller sich von der Agentur vertreten lässt. Er verpflichtet sich, Direktbuchungen unter
    Umgehung der Agentur zu unterlassen. Sollte sich dieser Verstoß nachweislich bestätigen, wird
    hierfür eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der üblicherweise in Rechnung gestellten
    Vermittlungsprovision fällig.

III. Wetterbuchungen

Wetterbedingte Buchungen sind nur am Aufenthaltsort des Fotomodells möglich und müssen
ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Soweit nicht anders vereinbart, handelt es sich hierbei
um Schönwetterbuchungen. Liegen die Wetterbedingungen nicht vor oder ist die Wetterlage unklar,
kann der Kunde die Buchung gegenüber der Agentur bis spätestens eine Stunde vor dem
vereinbarten Arbeitsbeginn absagen. Für diesen Fall beträgt das Ausfallhonorar 50 % des
vereinbarten Fotomodellhonorars.

IV. Annullierung

  1. Eine Festbuchung kann nur aus wichtigem Grund annulliert werden. Die Annullierung ist der Agentur unverzüglich mitzuteilen.
  2. Die Annullierung hat so viele Werktage vor Arbeitsbeginn zu erfolgen, wie Arbeits- und Reisetage
    gebucht worden sind, mindestens jedoch 3 Werktage.
  3. Erfolgt die Annullierung vor 12 Uhr mittags, so ist dieser Tag bei der Berechnung mitzuzählen.
    Samstag und Sonntag sind keine Werktage. Es gilt deutsche Zeitrechnung.
  4. Tages- und Stundenbuchungen sind 24 Stunden vor Arbeitsbeginn zu annullieren.
  5. Erfolgt die Annullierung durch das Fotomodell, wird die Agentur sich nach besten Kräften bemühen,
    gegebenenfalls unter Einschaltung anderer Agenturen, für den Kunden einen adäquaten Ersatz zu
    finden.
  6. Erfolgt eine Annullierung nicht rechtzeitig oder ohne wichtigen Grund, ist das vereinbarte
    Fotomodellhonorar in voller Höhe zu bezahlen, mindestens werden aber 50% des vereinbarten Honorars fällig.

V. Arbeitszeiten

  1. Bei einer Tagesbuchung beträgt die Arbeitszeit 8 Stunden, bei einer Halbtagsbuchung 4 Stunden.
    Soweit nicht anders vereinbart, dauert die Arbeitszeit einer Tagesbuchung von 9.00 Uhr bis 18.00
    Uhr mit einer Stunde Mittagspause.
  2. Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Fotomodells am vereinbarten Arbeitsort beim Kunden
    zur vereinbarten Zeit. Vorbereitungen wie Make-up, Fitting und Frisur zählen zur Arbeitszeit.
  3. Überstunden werden, sofern vereinbart, mit bis zu 15 % des vereinbarten Tageshonorars pro angefangene Stunde vergütet.
    Eine Überschreitung der Arbeitszeit bis zu 30 Minuten wird aus Kulanz nicht berechnet.
  4. Die gemeinsame An- und Abreise von Fotomodell und Kunde zwischen Hotel und Arbeitsort
    (Location) zählt zur Arbeitszeit. An- und Abreise (zusammen) bis zu einer Stunde pro Tag werden
    aus Kulanz nicht berechnet.

VI. Fotomodellhonorar

Das Fotomodellhonorar umfasst das Tageshonorar und das Entgelt für Nutzungsrechte welche gesondert
ausgewiesen werden, zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

  1. MODETARIF
    Hierzu zählen sämtliche Aufnahmen von Bekleidung und zur Mode gehörige Accessoires
    (Nachtwäsche, Schmuck, Strümpfe, Schuhe, Frisuren, Brillen etc.), die in Verbindung mit Mode
    gestaltet werden, soweit es sich nicht um Werbung handelt.
  2. SONDERHONORAR
    Miederwaren, Tagwäsche, Akt, Konsumgüterwerbung, Werbung mit Aufnahmen zum Modetarif und
    Werbefilme bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
  3. HALBTAGS- UND STUNDENBUCHUNGEN
    Das Fotomodellhonorar bei Halbtagsbuchungen beträgt bei am Arbeitsort ansässigen Fotomodellen
    mindestens 60% des Tageshonorars. Halbtagsbuchungen von anreisenden Fotomodellen und
    Stundenbuchungen bedürfen immer einer gesonderten Vereinbarung.

VII. Reisekosten

  1. REISETAGEERSATZ
    Die An- und Abreise des Fotomodells zum und vom Arbeitsort wird nur vergütet, wenn sie ganz oder
    teilweise während der üblichen Arbeitszeit von Fotomodellen erfolgt. Der Reisetageersatz beträgt:
    bis zu 2 Arbeitstage: 1 Tageshonorar,
    bis zu 4 Arbeitstage: 1/2 Tageshonorar,
    ab 5 Arbeitstage: kein Reisetageersatz, es sei denn, die An- bzw. Abreise erstreckt sich
    über einen ganzen Arbeitstag.
  2. REISESPESEN
    Bei am Arbeitsort ansässigen oder nicht angereisten Fotomodellen werden Übernachtungs- und
    Verpflegungskosten nicht erstattet. Taxikosten werden, Halbtags- und Stundenbuchungen
    ausgenommen, nur ab Stadtgrenze erstattet. Bei Reisen werden ab
    Flughafen/Bahnhof des abreisenden Fotomodells die entstandenen Reisekosten für Hin-und Rückreise, Verpflegungs- und
    Übernachtungskosten vom Kunden getragen. Die Erstattung erfolgt entweder pauschal nach den
    steuerlichen Richtsätzen pro Arbeitstag oder gegen Vorlage der Belege. Ist das Fotomodell für
    mehrere Kunden am Arbeitsort tätig, so sind die entstandenen Kosten den jeweiligen Arbeitstagen
    entsprechend aufzuteilen.

VIII. Zahlungskonditionen

Das Fotomodellhonorar einschließlich Ausfallhonorar, Reisetageersatz und Reisespesen ist nach
Rechnungserhalt rein netto zu bezahlen. Reisespesen werden in Landeswährung oder in Euro zum
Ankaufskurs bezahlt, die übrigen Zahlungen haben in Euro zu erfolgen.

IX. Reklamation/Haftung

  1. Bei Reklamationen hat der Kunde umgehend die Agentur zu informieren und die
    Reklamationsgründe darzulegen. Es sind Polaroidfotos zum Nachweis der Reklamation zu erstellen.
    So dann ist das Fotomodell ausdrücklich von seiner Arbeitspflicht zu entbinden. Für Hairstyling,
    Styling und Make-up ist das Fotomodell nicht verantwortlich. Bei Reklamationen, die vom Kunden
    nachgewiesen werden, entfällt jegliche Zahlungspflicht für dieses Fotomodell einschließlich
    Reisekosten. Werden mit dem Fotomodell dennoch Aufnahmen gemacht, so gilt dies als Verzicht des
    Kunden auf jegliche Reklamation.
  2. Bei Nichterscheinen, Verspätung, physischen und psychischen Veränderungen, Krankheit usw.  des Models ist die Agentur in keinem
    Falle haftbar.
    In Fällen von höherer Gewalt ist auch das Modell nicht haftbar. Im
    Falle von Verschulden des Models (Verschlafen, verpasstes Flugzeug etc.) hat es die vereinbarte Arbeitzeit
    nachzuarbeiten und gegebenenfalls entstandene Schäden zu ersetzen.
  3. Darüber hinaus lehnt die Agentur jegliche Haftung für die schlechte
    Leistung eines Modells sowie jegliche Schäden, die das Modell verursacht, ab.
  4. Bei besonders risikoreichen Aufnahmen hat der Kunde eine entsprechende Versicherung für das
    Fotomodell abzuschließen. Ist der Agentur das einzugehende Risiko bei der Buchung nicht
    ausdrücklich mitgeteilt worden, ist das Fotomodell berechtigt, seine Leistung zu verweigern und
    erhält ein Ausfallhonorar in Höhe von 70 % des vereinbarten Gesamthonorars.
  5. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Die
    Haftung des Fotomodells sowie seiner Agentur aus jedwedem Rechtsgrund ist auf das zweifache
    Gesamthonorar beschränkt, ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

X. Nutzungsrechte

  1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden mit dem verhandeltem Fotomodellhonorar die
    Nutzungsrechte an den Aufnahmen ausschließlich dem genannten Kunden ein Jahr innerhalb der
    BRD für den vereinbarten Verwendungszweck, das vereinbarte Produkt und die vereinbarte
    Nutzungsform eingeräumt. Die Jahresfrist beginnt mit der tatsächlichen Nutzung, spätestens 2
    Monate nach Erstellung der Aufnahmen.
  2. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere für Poster, Plakate, Verpackungen, Displays, Videos,
    sowie jede Nutzung des Fotomodellnamens bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung
    durch die Agentur. Eine digitale Speicherung der Aufnahmen ist grundsätzlich nicht gestattet und nur
    mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung unter konkreter Angabe des Verwendungszwecks
    möglich.
  3. Nutzungsrechte werden erst durch Zahlung des vereinbarten Entgelts inklusive aller dem Modell entstandenen Auslagen, z.B. für Reise, Unterkunft etc. eingeräumt. Jegliche Nutzung
    vor vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts ist unzulässig.

XI. Schlussbestimmungen

  1. Zwischen den Parteien dieser Buchungsbedingungen, Agentur, Kunde und Fotomodell, findet
    deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Buchung im
    Zusammenhang mit Nutzungsrechten ist der Sitz der Agentur.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen oder Ergänzungen der Buchungen und Abweichungen von
    diesen Buchungsbedingungen nur nach vorheriger Absprache mit der Agentur vorzunehmen und es
    zu unterlassen, Fotomodelle während der Arbeitstage zu Buchungsänderungen oder
    Buchungsergänzungen anzuhalten.
  3. Die Gültigkeit der Buchungsbedingungen wird durch die etwaige Ungültigkeit einzelner
    Bestimmungen nicht berührt. An Stelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart,
    was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von
    Vertragslücken.
  4. Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Kunden ohne
    allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist der Sitz der Agentur.

Stand: 25.05.2021