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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Modelle der Firma Klee Model Management


I. Allgemeines / Grundlagen

  1. Das Modell beauftragt die Agentur mit seiner Vermittlung als Fotomodell, Darsteller oder Präsenter von Mode und anderen Produkten an diverse Auftraggeber. Diese Vereinbarung ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden.
  2. Die Agentur nimmt das Modell in seine Kartei auf und verpflichtet sich, das Modell bei der Auswahl von Angeboten und hinsichtlich eines Engagement fördernden Verhaltens, wie z.B. Aussehen, Bildauswahl, Fotografen, Jobs etc. zu beraten.
  3. Das Modell ist damit einverstanden, dass die Agentur Engagements seine Person betreffend und in seinem Namen führt und abschließt. Die Agentur verpflichtet sich, das Modell vorab (Stichwort: Anfrage) hierüber zu informieren.
  4. Das Modell stellt der Agentur unentgeltlich Bildmaterial zur Verfügung, das die Agentur ausschließlich zu Vermittlungszwecken sowie zur Eigenwerbung (auch Internetpräsenz) verwenden darf.
  5. Das Modell hat dafür Sorge zu tragen, dass das zur Verfügung gestellte Film- und Fotomaterial frei von Rechten Dritter oder für die Nutzung zur Vermittlung freigegeben ist. Bei Zuwiderhandlung haftet das Modell für die Ansprüche Dritter gegen die Agentur wegen der Verletzung der Bildrechte.
  6. Das Modell verpflichtet sich die Agentur über gravierende Änderungen seines Äußeren (Haare, Haut, Figur etc.) und über einen Wohnungs- und Ortswechsel oder auch eine Abwesenheit von mehr als einer Woche unverzüglich zu informieren. Auch Beeinträchtigungen seiner Einsetzbarkeit und Erreichbarkeit, Urlaube oder auch die Änderung der Telefon- und Faxnummern hat das Modell der Agentur zeitnah anzuzeigen.

II. Buchungsgrundlagen

  1. Bei Anfrage eines Kunden, welche dem Anforderungsprofil des Modells entspricht, unternimmt die Agentur alle erforderlichen Maßnahmen, um eine erfolgreiche Vermittlung möglich zu machen. Die Entscheidung über den Umfang und die Durchführung der Maßnahmen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Agentur.
  2. Das Modell ist berechtigt Jobanfragen durch die Agentur abzulehnen. Optionen sind terminverbindliche Reservierungen, Festbuchungen sind terminverbindliche Vereinbarungen. Festbuchungen können nur aus triftigem Grund z.B. Krankheit (Nachweis durch Attest) abgesagt werden. Die Absage ist der Agentur unverzüglich mitzuteilen. Wird eine Festbuchung ohne triftigen Grund weniger als 3 Tage vor Jobtermin abgesagt, so haftet das Modell mit seinem vereinbarten Honorar für den Ausfall bzw. verpflichtet sich in Absprache mit der Agentur für gleichwertigen Ersatz zu sorgen.
  3. Das Modell verpflichtet sich, für die vermittelten Aufträge zur Verfügung zu stehen und zu den angegebenen Jobterminen pünktlich zu erscheinen. Im Krankheitsfall muss ein Attest vorgelegt werden. Schäden, die der Agentur durch ein vom Modell selbst verschuldetes Nichterscheinen oder unpünktliches Erscheinen des Modells entstehen, sodass der Buchungszweck ganz oder teilweise nicht mehr erfüllt werden kann, werden dem Modell gegenüber voll geltend gemacht.
  4. Schäden, die der Agentur, dem Auftraggeber oder Dritten durch Fehlverhalten des Modells entstehen oder sonst wie in dessen Verschulden liegen, werden diesem gegenüber in voller Höhe geltend gemacht. Davon unberührt bleibt das Recht der Agentur auf Schadenersatz, sollte das Fehlverhalten des Modells zum Verlust des Kunden führen.

III. Finanzielles

  1. Das Vertragsverhältnis (Auftrag) kommt grundsätzlich zwischen dem Modell und dem jeweiligen Auftraggeber zustande (Ausnahme: Gesamtpaketvereinbarungen mit dem Kunden). Anderweitige Absprachen bedürfen der Schriftform (auch E-Mail). Für jeden vermittelten Auftrag berechnet die Agentur eine Provision. Die Höhe der Provision ist in der den jeweiligen Job betreffenden Buchungsbestätigung festgelegt und versteht sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Für zusätzliche Leistungen wie Kurierfahrten, Anfertigungen von Kopien und Sedkarten, Internetrepräsentanz etc. wird ein angemessener Aufwendungssatz zzgl. Mehrwertsteuer geschuldet.
  2. Die Agentur und das Modell übernehmen die jeweils bei sich entstehenden Kosten der Auftragsrealisierung selbst. Von dem Modell werden insbesondere alle Kosten für seine Verfügbarkeit, Erreichbarkeit und Versicherung sowie seine Fahrtkosten getragen. 
  3. Das Modell beauftragt die Agentur mit der Abrechnung und dem Einzug seiner Forderungen beim Auftraggeber. Zu den Aufgaben der Agentur diesbezüglich gehört auch die Überwachung der Zahlungsziele und das Schreiben von Mahnungen. Die Auszahlung des Modellhonorars abzüglich der Agenturprovision (inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer) erfolgt nach Beendigung des Jobs und dem Zahlungseingang des Auftraggebers. Die Agentur ist berechtigt, Provision und Aufwendungsersatz von eingehenden Geldern einzubehalten.
  4. Sollten Kunden Ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen, tritt die Agentur das Einzugsrecht direkt an das Modell ab, damit dieses selbständig gerichtliche Schritte einleiten kann. Die Agentur ist damit aus jeglicher Haftung freigestellt und kommt nicht für vom Kunden unbezahlte Rechnungen auf. Im Falle der Nichtbezahlung des Kunden entfällt auch die Zahlungspflicht der Agenturprovision des Modells an die Agentur.
  5. Soweit sich an eine Vermittlung eine weitere Vermittlung anschließt, gilt diese als durch die Agentur vermittelt. Im Zusammenhang damit ist es dem Modell untersagt, das Direktangebot eines Auftraggebers der Agentur (sofern der Kontakt durch die Agentur hergestellt wurde) anzunehmen. Bei Zuwiderhandlung steht der Agentur ein pauschalierter Schadensersatzanspruch in Höhe von 2.500,00 Euro zu, sofern der Gegenbeweis nicht erbracht werden kann, dass kein oder nur ein geringer Schaden eingetreten ist. Weitergehende Ansprüche der Agentur bleiben davon unberührt. Außerdem berechtigt die Zuwiderhandlung die Agentur zur fristlosen Kündigung des Vermittlungsvertrages.
  6. Direkte Honorarverhandlungen zwischen Modell und Auftraggeber sind untersagt. Erfordert eine Situation Klärung ist immer erst die Agentur zu kontaktieren. Über angefallene Überstunden bei der Ausübung eines Jobs wird die Agentur vom Modell unverzüglich informiert.

IV. Steuerliche Grundlagen

  1. Das Modell versichert, seine Einkünfte aus der vermittelten Tätigkeit selbständig und ordnungsgemäß dem zuständigen Finanzamt und den Sozial- und Krankenkassen zu melden und ggf. notwendige Bescheinigungen unverzüglich zu erbringen.
  2. Das Modell hat alle gesetzlichen Abführungen selbst vorzunehmen. Die Daten für seine umsatzsteuerliche Beurteilung sind bei Eintritt in die Agentur anzugeben.
    Falls sich Änderungen bezüglich der umsatzsteuerlichen Beurteilung ergeben, so ist dies der Agentur unverzüglich mitzuteilen. Bei Falschangaben stellt das Modell die Agentur insoweit aus jeglicher Haftung frei.
  3. Das Modell nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur bei Regelbesteuerung im Sinne des UStG keine Vermittlung ohne Nachweis der entsprechenden USt-Steuernummer durchführen kann.
  4. Gerichtsstand ist Sitz der Agentur.

Stand 25.11.2011